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  1. Maria Malkuch-Felczak
    16. Mai 2016 @ 07:42

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe eine Frage.
    Darf ein Lagerfeuer in unmittelbarer nähe in der Stadt (1210 Wien, im Wohngebiet) von einem Nachbar (Eigentürmer eines kleinen Hauses mit Garten) gemacht werden?
    Unseres Wohnhaus von 24-Wohnungen grenzt direkt mit dem Nachbar.
    Meine Wohnung befindet sich auf Hochparter direkt in unmittelbarer Nähe/Grundstückgrenze zum Nachbar.

    Gestern hat mein Nachbar wieder ein Lagerfeuer gemacht und der Rauchgestank ist wieder in Richtung meiner Wohnung gegangen.
    Vor einem Jahr war auch die selbe Aktion gewesen. Es mussten alte Äste mit Laub verbrannt gewesen, weil es war eine risige Rauchwolke vor meiner Loggia gewesen. Damals habe ich die Polizei angerufen, weil der Rauchgestank war nicht auszuhalten. Ein Polizeibeamte hat mir damal erklärt, dass die nichts machen können, wenn sie in eigenem Garten Lagerfeuer machen.

    Wie ist die Gesetzgebung?
    An wem darf ich mich wenden, wenn wieder solche Belästigung auftritt?
    Gibt es ein Notrufnummer für den Fall, wenn ein Feiertag ist?

    Vielen Dank im Voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    Maria Malkuch-Felczak

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    • Michael Schreyner
      13. Mai 2019 @ 19:33

      Hallo Maria,

      Habe das Kommentar aus irgendeinem Grund erst jetzt gesehen.
      Fragen per eMail wären einfachen zu finden gewesen.

      Wenn Äste mit Laub oder Grünschnitt verbrannt wird, kommt es darauf an, ob es eine landwirtschaftliche Notwendigkeit dafür gibt oder nicht.
      Ein Lagerfeuer ist keine Müllverbrennungsanlage sondern dient der Brauchtumspflege oder der Erbauung.
      Ein Freund von mir hat in Gloggnitz eimal Feuerverbot von der Gemeinde ausgesprochen bekommen, da sich ein Nachbar belästigt fühlte.
      Nachdem ich kein Jurist bin, kann ich das nocht verbindlich sagen, aber ich würde mich bei der Gemeinde oder dem Magistratischen Bezirksamt beschweren gehen.

      Lieben Gruß,
      Michael

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    • Michael Schreyner
      28. März 2021 @ 15:10

      Hallo Maria,

      Wir sind keine Juristen, aber im Artikel über die Gesetzeslage geht hervor, dass das Verbrennen voon feuchten Gartenabfällen nicht erlaubt ist.
      Ein Lagerfeuer mit vernünftig trockenen Holz am eigenen Grund, wenn kein Feuerverbot aufgrund von Trockeheit herrscht ist erlaubt, aber mit feuchtem, stark rauchenden Material ist es meiner Interpretation des Gesetzes nach kein Lagerfeuer mehr sondern Verbrennen von Gartenabfällen. Die Grenzen sind hier nicht klar definiert und müssen von der lokalen Polizei gezogen werden.
      Wenn etwas stark raucht im Garten vom Nachbarn würde ich zur Sicherheit die Feuerwehr rufen und die das begutachten und lösen lassen. Dies könnte zwar eventuell zu Kosten beim Nachbarn führen aber langfristigacuh zu einer Verhaltensänderung.

      LG,
      Michael

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  2. Samanthasamantha
    10. Juli 2020 @ 00:11

    Ich würde gerne am See ein romantisches Picknick machen mit Fackeln ist sowas erlaubt in Wien ?

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    • Michael Schreyner
      28. März 2021 @ 15:18

      Offenes Feuer ist nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers erlaubt.
      Wenn die Fackeln entsprechend geschützt sind, dass nichts brennendes herunterfallen/tropfen kann, denke ich, dass es gehen könnte.
      Mir ist keine klare Regelung zu Fackeln bekannt und es gibt sehr verschieden Arten von Fackeln.
      Ich würde hier mit Hausverstand und im Sinne des Brandschutzes handeln und entsprechend gutes Materail nehmen und schauen dass kein Wind geht, dann sollte es kein Problem sein.
      Starke Rauchentwicklung machen Fackeln ja üblicherweise nicht.

      Bei Feuer gibt es grundsätzlich 2 Aufgabenstellungen, die zu beachten sind:
      *) Rauchentwicklung (Thema Feinstaub und Thema Belästung von Nachbarn)
      *) Sicherheit (Thema Brandschutz und Thema Trockenheit)

      Wenn keines der beiden Probleme macht, und der Grundeigentümer die Erlaubnis erteilt hat, sollte es OK sein.

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